Unser Song zur Fussball-WM 2010
Freitag, den 25. Juni 2010 um 00:00 Uhr

Fussball-Land - unser Song vor 10.000 Personen

Unser neues Studio ist noch im mitten im Ausbau, aber trotzdem konnten wir es nicht lassen: grade noch rechtzeitig zum nächsten Spiel der Deutschen Nationalelf ist unser Song "Fussball-Land" fertig geworden. Mittwoch Nachmittag hatten wir die verrückte Idee bei Hitradio FFH mitmischen zu wollen und haben einen WM-Song komponiert. Fast alle, die an diesem Tag unterricht hatten oder unterrichten sollten haben wir eingespannt um Drums, Gitarren, Keyboards und Bass bzw. "einzugröhlen" - selbst unsere Handwerker waren als Fussball-Chor mit von der Partie!

Für Komponieren, Texten, Einspielen im Studio und Abmischen hatten wir insgesamt grade mal 4 Stunden Zeit - da kam uns kurz vor Feierabend der Anpfiff Deutschland-Ghana dazwischen! ;-)

Fussball-Land - Wir singen den WM-Song!

Kostenlos anhören & downloaden

Hier gehts zum Webplayer und zum kostenlosen Download als MP3: Fussball-Land

Zu FFH haben wir es also nicht mehr rechtzeitig geschafft, dafür sind wir am eingeladen den Song am kommenden Sonntag, 27.06.2010, beim Public Viewing in Frankfurt vor rund 10.000 Zuschauern live zu präsentieren! Was sollen wir anderes tun als "Jaaaaaaaaaaaaa" zu schreien und hinzufahren? Wir lassen unsere Elf ganz sicher nicht im Stich!

Den Song könnt Ihr hier kostenlos als MP3 downloaden, eine Video-Version folgt Montag abend, wir wollen natürlich die Bilder von unserem Live-Gig mit einbauen! Also bis dahin hören, mitgröhlen und verteilen und ab Montag bei Youtube gucken!

Viel Spaß wünscht Euch,

Marco

 


Interpret: Schüler & Handwerker der Musikschule Notenspass
Lead-Vocals: Katharina Müller
Musik & Text:
Marco Breitenstein
Spieldauer: 3:10
Besetzung: Drums, Bs, Kb, Git, Voc, Choir
Tonart: C-Dur / C#-Dur

Auszüge (8 Takte) aus "Deutschlandlied" bzw. "Gott erhalte Franz, den Kaiser" von Joseph Haydn

Der Titel ist urhebberrechtlich geschützt und GEMA-gemeldet. Unerlaubte Vervielfältigung, Veröffentlichung und Aufführung für kommerzielle Zwecke sind verboten.