Ermäßigungen
Bei Familien-Ermäßigung zahlt das 1. Familienmitglied den regulären Preis, jedes weitere Familienmitglied den ermäßtigen Preis. Ermäßigt wird das jeweils günstigere Angebot. Sozialermäßigungen und Ermäßigungen für BAföG-Bezieher/-innen werden pro Schüler nur für ein Unterrichtsfach sowie max. ein weiters Angebot aus dem Bereich Band-Projekte, Chor und Ensemble gewährt. Ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung bzw. Bezug der Leistungen ist zu erbringen und mind. 3 Monate vor Ablauf zu erneuern. Die Senioren-Ermäßigung gilt für Schülerinnen und Schüler ab 50 Jahre und nur für Vormittags-Kurse zwischen 09:00 und 13:00 Uhr (Unterrichtsbeginn). Der Kombi-Rabatt gilt für alle regulären Kursangebote aus den Bereichen Instrumental-Unterricht, Gesang / Vocals und Ergänzungsunterricht, aber nicht für Elementarunterricht, Ensembles, Chor und Band-Projeke. Ermäßigt wird immer das zuletzt hinzugekommene Unterrichtsfach, bei gleichzeitigem Beginn wird das kostengünstigere Angebot ermäßigt. Sollten mehrere Ermäßigungen möglich sein (z.B. Sozial-Ermäßigung in Verbindung mit Familienermäßigung) wird jeweils nur eine - die jeweils höchste - Ermäßigung angerechnet. Alle Ermäßigungen beziehen sich auf die reinen Unterrichtsangebote bzw. Workshops und Kurse, es werden keine Ermäßigungen auf Instrumentenmiete, Noten, Material und Zubehör gewährt. |

